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Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, können die eID-Karte beantragen. Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.
Die eID-Karte kann nur für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden.
Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.
Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37,00 EUR.
Erforderliche Unterlagen:
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