Ansprechpartner/in
Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:
Auskunftssperren
Wenn Sie gegenüber der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt (Auskunftssperre).
Die Auskunftssperre gilt befristet für die Dauer von zwei Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Die Eintragung einer Auskunftssperre müssen Sie persönlich im Rathaus beantragen. Gerne können Sie den Antrag, welcher unten auf dieser Seite zu finden ist, vorab ausfüllen.
Übermittlungssperren
Daneben besteht für Sie auch die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten zu widersprechen (Übermittlungssperren). Eine Angabe von Gründen ist hierbei jeweils nicht erforderlich.
Übermittlungssperren gelten ohne Befristung.
Die Eintragung / Änderung einer Übermittlungssperre können Sie jederzeit selbst über das Online-Formular vornehmen. Die Beantragung ist aber weiterhin auch im Rathaus möglich. Hierzu können Sie vorab den unten stehenden Antrag ausfüllen.
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