Veranstaltungen

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das grundsätzlich spätestens zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Bitte Erlaubnispflicht bei Wattturnieren beachten! Mehr dazu hier.

Bayerische Staatskanzlei – Leitfaden für Vereinsfeiern

Veranstaltung ohne Alkoholausschank

Veranstaltung mit Alkoholausschank

Ansprechpartner/in

Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:

Melina Winkler

Bürgerbüro
08572 9600 11
winkler@tann.de

Natalie Gschneidner

Bürgerbüro
08572 9600 10
n.gschneidner@tann.de
Zum Inhalt springen