Ansprechpartner/in
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Wattturniere sind seit dem 01.07.2021 gem. Art. 13 Abs. 1 AGGlüStV erlaubnispflichtig.
Erlaubnisbehörde ist die Regierung von Niederbayern (Art. 13 Abs. 3 AGGlüStV).
Der (formlose) Erlaubnisantrag ist schriftlich oder per E-Mail an die Regierung von Niederbayern zu richten und muss mindestens folgende Angaben enthalten:
• Genaue Bezeichnung des Veranstalters des Wattturniers (Name, Anschrift, Rechtsform),
• Benennung der vertretungsberechtigten Person des Veranstalters und der Person, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Wattturniers verantwortlich ist,
• Veranstaltungsort (Bezeichnung, Anschrift),
• Angaben zum Spieleinsatz pro Spieler,
• Auflistung der ausgelobten Geld- und Sachpreise (mit Wertangabe),
• geplante Verwendung des Reinerlöses.
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