Feldgeschworene wachen über die Grenzen und unterstützen die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Dabei üben sie das älteste kommunale Ehrenamt in Bayern aus. Die Feldgeschworenen sind zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit sowie zur Verschwiegenheit und Bewahrung des Siebenergeheimnisses durch Eidesform auf Lebenszeit verpflichtet.
Falls Interesse besteht, wenden Sie sich bitte an unseren Geschäftsstellenleiter Herrn Thomas Klein unter 08572/9600-13 oder klein@tann.de.
Aufgaben:
Zusammenarbeit mit Vermessungsbehörden
Die Abmarkung wird grundsätzlich von den staatlichen Vermessungsbehörden vollzogen. Die Feldgeschworenen wirken hierbei mit. Durch gemeindliche Satzung kann bestimmt werden, dass bei den behördlichen Vermessungen das Setzen und Entfernen von Grenzsteinen den Feldgeschworenen vorbehalten ist. Die Feldgeschworenen können dabei ihr geheimes Zeichen (Siebenergeheimnis) einbringen. Das für die Abmarkung zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird dadurch nicht von der Verantwortung für den richtigen und sachgemäßen Steinsatz befreit.
Grenzbegehungen
Auf Anordnung des ersten Bürgermeisters nehmen die Feldgeschworenen Grenzbegehungen vor. Stellen sie dabei Mängel an Grenzzeichen fest, teilen sie dies den Grundstückseigentümern mit, über Mängel an Gemeindegrenzzeichen wird der erste Bürgermeister informiert.