Widmungen von Straßen

Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht.

Ansprechpartner/in

Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:

Sabine Dallig

Liegenschaften/Straßen- u. Wegerecht
08572 9600 28
dallig@tann.de
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