Für Personen, die in Tann oder Reut verstorben sind, können Sie eine Sterbeurkunde beantragen.

Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Sterbeurkunde für Ihre Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

Falls Sie eine Sterbeurkunde für andere Personen (Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dieser Nachweis wird bei persönlicher Vorsprache mit der Vorlage z.B. des Personalausweises erbracht. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall daher nicht möglich.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 12,00 Euro.
Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig davon ausgestellte Sterbeurkunde beträgt 12,00 Euro.

Eine Sterbeurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für die gesetzliche Rentenversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Ansprechpartner/in

Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:

Marion Wochinger

Standesamt
08572 9600 25
wochinger@tann.de

Beate Kaltenhauser

Standesamt
08572 9600 24
kaltenhauser@tann.de
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