Sterbefallbeurkundung

Seit 01.07.2024 ist das Standesamt in der Stadtverwaltung Simbach am Inn ausgelagert.

Unter folgendem Link finden Sie alle notwendigen Informationen und Ansprechpartner:

Standesamt Simbach am Inn

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Nach Anzeige des Sterbefalles nimmt das Standesamt die Beurkundung im Sterberegister vor.

Ansprechpartner/in

Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:

Andreas Meisenberger

Standesamt Simbach am Inn
08571 6063-6
andreas.meisenberger@simbach.de

Sieglinde Pfannes

Standesamt Simbach am Inn
08571 6063-3
sieglinde.pfannes@simbach.de
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