Ansprechpartner/in
Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
Nach Anzeige des Sterbefalles nimmt das Standesamt die Beurkundung im Sterberegister vor.
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