Sterbefallbeurkundung

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Nach Anzeige des Sterbefalles nimmt das Standesamt die Beurkundung im Sterberegister vor.

Ansprechpartner/in

Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:

Marion Wochinger

Standesamt
08572 9600 25
wochinger@tann.de

Beate Kaltenhauser

Standesamt
08572 9600 24
kaltenhauser@tann.de
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