Rundfunkgebührenpflicht (Befreiung)

Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Die Antragsformular sind im Rathaus für Sie erhältlich.

Ansprechpartner/in

Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:

Melina Winkler

Bürgerbüro
08572 9600 11
winkler@tann.de

Natalie Gschneidner

Bürgerbüro
08572 9600 10
n.gschneidner@tann.de
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