Ordnungswidrigkeiten

Gegenüber der Straftat ist die Ordnungswidrigkeit ein Unrechtstatbestand minderen Gewichts. Sie wird in einem Verfahren mit verwaltungsrechtlichem Einschlag verfolgt. Dieses kann aber in ein dem Strafprozess ähnliches Verfahren vor den ordentlichen Gerichten münden.

Ansprechpartner/in

Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:

Thomas Klein

Geschäftsstellenleiter
08572 9600 13
klein@tann.de
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