Lebensbescheinigung

Eine Lebensbescheinigung wird häufig für Renten- und Pensionsansprüche aus dem Ausland benötigt. Durch eine Lebensbescheinigung wird bestätigt, dass die betroffene Person gemeldet und noch am Leben ist.

Ansprechpartner/in

Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:

Melina Winkler

Bürgerbüro
08572 9600 11
winkler@tann.de

Natalie Gschneidner

Bürgerbüro
08572 9600 10
n.gschneidner@tann.de
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