Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Das Standesamt teilt den Austritt dem betroffenen Kirchensteueramt, dem Finanzamt und der Meldebehörde mit.

Ansprechpartner/in

Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:

Marion Wochinger

Standesamt
08572 9600 25
wochinger@tann.de

Beate Kaltenhauser

Standesamt
08572 9600 24
kaltenhauser@tann.de
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