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Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die Gemeinde setzt nach der Feststellung des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
Der Grundsteuer unterliegen zum einen
Sie haben Fragen oder Änderungswünsche zur Grundsteuer?
Bitte senden Sie das nachfolgende Formular vollständig ausgefüllt direkt an das Finanzamt.
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