Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die Gemeinde setzt nach der Feststellung des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Der Grundsteuer unterliegen zum einen

  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und zum anderen die
  • übrigen Grundstücke incl. der betrieblich genutzten (Grundsteuer B).

Ansprechpartner/in

Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:

Sabine Paulus

Steuern & Abgaben
08572 9600 15
paulus@tann.de
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