Gastschulantrag

Die Schulpflicht ist grundsätzlich an der örtlichen Grundschule und Mittelschule (Sprengelschulen) zu erfüllen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder eigenständigen Mittelschulen aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.

Die Entscheidung trifft die Gemeinde, in der die Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, im Einvernehmen mit dem aufnehmenden Schulaufwandsträger nach Anhörung der betroffenen Schulen. Mit der Genehmigung des Gastschulbesuchs entfällt der Beförderungsanspruch. Diese Kosten sind dann von den Erziehungsberechtigten zu übernehmen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Genehmigung eines Gastschulverhältnisses

Der Bescheid ergeht kostenfrei.

Ansprechpartner/in

Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:

Thomas Klein

Geschäftsstellenleiter
08572 9600 13
klein@tann.de
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