Erschließungsbeiträge

Die Erschließung von Baugebieten durch Bereitstellung von Infrastruktur vor Ort ist eine Aufgabe der Gemeinden. Erschließungsanlagen, für die die Anlieger wegen besonderer Vorteile regelmäßig anteilig bezahlen müssen, sind dabei typischerweise zum einen die leitungsgebundenen Einrichtungen (Wasserversorgung, Entwässerung, Fernwärme) und zum anderen die Erschließungsstraßen (zusätzlich Parkplätze, Grünanlagen und Lärmschutzanlagen).

Ansprechpartner/in

Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:

Sebastian Brunner

Bauamt
08572 9600 29
brunner@tann.de
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