Für Personen, die in Tann oder Reut geheiratet haben, können Sie eine Eheurkunde beantragen.

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Eheurkunde für sich selbst, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

Falls Sie eine Eheurkunde für andere Personen (Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dieser Nachweis wird bei persönlicher Vorsprache mit der Vorlage z.B. des Personalausweises erbracht. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall daher nicht möglich.

Ansprechpartner/in

Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:

Marion Wochinger

Standesamt
08572 9600 25
wochinger@tann.de

Beate Kaltenhauser

Standesamt
08572 9600 24
kaltenhauser@tann.de
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