Anmeldung Eheschließung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen. Grundsätzlich müssen sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.

In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt, das für den Geburtsort zuständig ist
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Wir beraten Sie hierzu gerne.

Ansprechpartner/in

Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:

Marion Wochinger

Standesamt
08572 9600 25
wochinger@tann.de

Beate Kaltenhauser

Standesamt
08572 9600 24
kaltenhauser@tann.de
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