Ansprechpartner/in
Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen. Grundsätzlich müssen sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.
In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Wir beraten Sie hierzu gerne.
Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier: