Abmeldung bei der Meldebehörde

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Erforderliche Unterlagen:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular
  • Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier
Abmeldung bei der Meldebehörde

Ansprechpartner/in

Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:

Melina Winkler

Bürgerbüro
08572 9600 11
winkler@tann.de

Natalie Gschneidner

Bürgerbüro
08572 9600 10
n.gschneidner@tann.de
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