Ansprechpartner/in
Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:
Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der Gemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz (www.fuehrungszeugnis.bund.de) beantragen.
Die Kosten betragen 13,00 Euro. Eine Gebührenbefreiung ist bei Mittellosigkeit (z. B. Beziehenden von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfängern, Beziehern des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz) oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird, möglich. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird.
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