Wattturniere sind seit dem 01.07.2021 gem. Art. 13 Abs. 1 AGGlüStV erlaubnispflichtig.

Erlaubnisbehörde ist die Regierung von Niederbayern (Art. 13 Abs. 3 AGGlüStV).

Der (formlose) Erlaubnisantrag ist schriftlich oder per E-Mail an die Regierung von Niederbayern zu richten und muss mindestens folgende Angaben enthalten:

• Genaue Bezeichnung des Veranstalters des Wattturniers (Name, Anschrift, Rechtsform),

• Benennung der vertretungsberechtigten Person des Veranstalters und der Person, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Wattturniers verantwortlich ist,

• Veranstaltungsort (Bezeichnung, Anschrift),

• Angaben zum Spieleinsatz pro Spieler,

• Auflistung der ausgelobten Geld- und Sachpreise (mit Wertangabe),

• geplante Verwendung des Reinerlöses.

Ansprechpartner/in

Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:

Melina Winkler

Bürgerbüro
08572 9600 11
winkler@tann.de

Natalie Gschneidner

Bürgerbüro
08572 9600 10
n.gschneidner@tann.de
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