Kinderreisepass (Ausstellung und Verlängerung)

Den Kinderreisepass für ein Kind (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) können Sie bei der Gemeinde beantragen.

Er ist ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres um jeweils ein Jahr verlängert werden. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Dabei ist er mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

Nachdem ein Personaldokument ungültig ist, wenn es eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht zulässt, empfehlen wir zur Vorbeugung von Problemen beim Grenzübertritt insbesondere auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten, da sich gerade bei Kindern das Aussehen während der Laufzeit stark verändern kann.

Die Kosten für einen Kinderreisepass betragen 13,00 Euro. Die Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses kostet 6,00 Euro.

Ansprechpartner/in

Detaillierte Informationen zum Ansprechpartner bzw. zur Ansprechpartnerin finden Sie hier:

Melina Winkler

Bürgerbüro
08572 9600 11
winkler@tann.de

Natalie Gschneidner

Bürgerbüro
08572 9600 10
n.gschneidner@tann.de
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